Standardkurs:
Baisiskurs Modul 1 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 2 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 3 > 100 Kursstunden à 45 Minuten
Aufbaukurs Modul 4 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 5 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 6 > 100 Kursstunden à 45 Minuten
Orientierungskurs 100 Kursstunden à 45 Minuten
Kursinterne Prüfungen Nach 150 Unterrichtseinheiten legen Sie die Prüfung Grundstufe I (A 1), nach 300 Unterrichtseinheiten die Prüfung Grundstufe II (A 2). Offizielle Abschlussprüfungen: Am Ende des Integrationskurses (max. 6 Module mit insgesamt 600 Unterrichtsstunden) folgt ein Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Dort lernen Sie vieles über deutsche Geschichte, Kultur, Rechtsordnung und Politik. 1. Sprachprüfung nach dem Integrationskurs: Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ (A2 / B1) 2. Prüfung nach dem Orientierungskurs: Leben in Deutschland (LiD)
Alpha-Kurs:
Baisiskurs Modul 1 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 2 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 3 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 4 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 5 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 6 > 100 Kursstunden à 45 Minuten
Aufbaukurs Modul 7 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 8 > 100 Kursstunden à 45 Minuten Modul 9 > 100 Kursstunden à 45 Minuten
Orientierungskurs 100 Kursstunden à 45 Minuten
Kursinterne Prüfungen Nach 300 Unterrichtseinheiten legen Sie die Prüfung Grundstufe I (A 1), nach 600 Unterrichtseinheiten die Prüfung Grundstufe II (A 2). Offizielle Abschlussprüfungen: Am Ende des Integrationskurses (max. 9 Module mit insgesamt 900 Unterrichtsstunden) folgt ein Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Dort lernen Sie vieles über deutsche Geschichte, Kultur, Rechtsordnung und Politik. 1. Sprachprüfung nach dem Integrationskurs: Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ (A2 / B1) 2. Prüfung nach dem Orientierungskurs: Leben in Deutschland (LiD)
Anmeldung Teilnahmeberechtigte können sich jederzeit bei der Volkshochschule Passau zu einem Integrationskurs anmelden. Bringen Sie bitte bei der Anmeldung ihre Bestätigung der Teilnahmeberechtigung mit.Mit der Anmeldung können wir einen Antrag auf Kostenbefreiung nach § 9 Abs. beim Bundesamt stellen. Für die ausländischen Familienangehörigen von Spätaussiedlern besteht keine Kostenbeitragspflicht.Informationen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zu Integrationskursen finden Sie im Internet unter: www.bamf.de oder www.integration-in-deutschland.de
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